Der Berufsverband Deutscher Psychologen schreibt über die Systemische Therapie:

"In der ambulanten Versorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen leider nicht für alle wissenschaftlich anerkannten und praktisch bewährten Therapieverfahren die Kosten. Über die Krankenversicherungskarte kann nur eine psychoanalytische Therapie, eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie oder eine Verhaltenstherapie in Anspruch genommen werden. Andere wissenschaftlich abgesicherte Methoden wie die Gesprächspsychotherapie, die Gestalttherapie und die Systemische Therapie werden von den Kassen bisher nicht übernommen, wenn die Behandlung ambulant erfolgt. Sie muss ggf. privat bezahlt werden."

Die Honorare werden daher selbst übernommen ("Selbstzahler").


Wenn sie Ihren Termin nicht einhalten können, sind Sie verpflichtet diesen spätestens 48 Stunden zuvor telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Bei Nichterscheinung (ohne zeitgemäße Absage oder triftigen Grund) ist das gesamte vereinbarte Honorar zu zahlen.